
1. Gründung einer Unternehmung
1.1. Voraussetzungen für die Gründung eines Unternehmens
Zunächst wird in drei Gruppierungen unterschieden:
a) die persönlichen Voraussetzungen
b) die sachlichen Voraussetzungen
c) die rechtlichen Voraussetzungen und Anmeldepflichten
a) die persönlichen Voraussetzungen
-Fachkenntnisse
-Erfahrungen in der entsprechenden Branche
-kaufmännische Kenntnisse
-Leistungsbereitschaft und Motivation
-Führungsqualitäten und Zuverlässigkeit
-Ausdauer
-Kreativität
-Risikobereitschaft
-Konfliktfähigkeit
-Entscheidungsfähigkeit
-Durchsetzungsfähigkeit
b) Die sachlichen Voraussetzungen
-Kapital (Eigen- und Fremdkapitel, z.B. für erste Lohnzahlungen)
-gute Standortwahl (z.B. für Kundschaft, Personal, Lieferanten)
c) Die rechtlichen Voraussetzungen und Anmeldepflichten
-Geschäftsfähigkeit
-Anzeige des Gewerbes
-Anzeige bei der Krankenkasse
-Anmeldung beim Finanzamt
-Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft
-Anmeldung bei der Industrie und Handelskammer (IHK)
-evtl. Anmeldung bei dem Amtsgericht (Anmeldung zum Handelsregistereintrag)
Diese Unterteilung wird in ähnlicher Form in der Berufsschule Wirtschaft 1 in Ludwigshafen zum Lernen vermittelt (erstes Halbjahr, Ausbildung Kaufleute für Dialogmarketing). Eine vergleichbare Unterteilung wird auf dem Portal für IT-Berufe und Ausbildung www.suicidal.de unter den Schulmaterialien zum Download angeboten [HIER].







